Eichgebühren
Eichgebühren bzw. Festentgelte für die Konformitätsbewertung
Wasser- und Wärmezähler unterliegen der Eichpflicht. Die angegebenen Preise für diese Messgeräte verstehen sich deshalb zzgl. der Eichgebühren gemäß 7. Verordnung zur Änderung der Eich- und Beglaubigungskostenverordnung vom 02. August 2013 (BGBL Jahrgang 2013 Teil I Nr. 44 vom 31. Juli 2013, Seite 2835) bzw. Festentgelt Konformitätsbewertung für nach Richtlinie 2004/33/EG konformitätsbewertete Zähler.
Die Eichgebühren / Konformitätsentgelte richten sich nach der jeweils geltenden Fassung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV). Bei Drucklegung gültig: MessEGebV vom 28. März 2015 (BGBL Jahrgang 2015 Teil I Nr. 12 vom 27. März 2015).
Alle Preisangaben in Euro/Stück zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Kalt- und Warmwasserzähler
Wärme- und Kältezähler (Teil- und Kompaktgeräte)
* Für Messgeräte mit einem Nenndurchfluss > 100 m³/h erfolgt die Festlegung der Eichgebühr nach Arbeitsaufwand. Die genannten Gebühren sind kalkulatorisch ermittelt und basieren auf Erfahrungswerten von bereits durchgeführten Eichungen. Wir behalten uns vor, ggf. kostenseitige Anpassungen vorzunehmen, wenn das angewendete Messverfahren einen höhreren Aufwand mit sich bringt.
Information zur MID - Measurement Instrument Directive
Bereits seit 30.10.2006 ist die MID (Richtlinie des Europäischen Rates über Messgeräte) in Kraft getreten. Sie beschreibt, wie Messgeräte auszulegen sind, wie die Konformität (bisher Eichung) der Messgeräte zur MID erklärt werden kann und wie diese dann in den eichrechtlichen Verkehr zu bringen sind. Altbekannte Gerätebezeichnungen und Begriffe weichen neuen Bezeichnungen.
Aus Eichung wird MID-Konformitätserklärung. Die bisher bekannte Eichung nach EWG Zulassungsvorschriften wird durch die Konformität mit der MID, die der Hersteller erklärt, ersetzt. Mittels einer schriftlichen Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller, dass die produzierten Zähler den Anforderungen der MID entsprechen. Dabei werden die zulässigen Fehlergrenzen durch die MID europaweit geregelt und entsprechen den bisher bekannten Werten. Die Eichgültigkeit bleibt bestehen.
Gemäß MID werden bei Wasserzählern die bisherigen Zählerbezeichnungen und Durchflussverhältnisse neu geregelt. Die Einteilung in die metrologischen Klassen A, B und C wird durch die Verhältnisse Q3/Q1 (Ratio) abgelöst.
Neue Bezeichnungen der Durchflüsse
Die von Brunata Minol verwendeten Q3
Eichfristen*
* Die Eichfristen für Messgeräte sind durch die Mess- und Eichverordnung - MessEV (2014) vorgeschrieben.